Diese Strafen können auf Influencer zukommen!

Das Influencer-Marketing gewann in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Dabei werden Influencer, also Social-Media-Prominente, von Unternehmen und Marken zum Bewerben ihrer Produkte eingesetzt. Da es sich hierbei um eine Art der Werbung handelt, gelten jedoch gewisse Vorgaben und Regelungen. Beachten Influencer diese nicht, müssen sie mit hohen Sanktionen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. – Isabel Frankenberg

Influencer

Während es früher ausreichte, die Vorteile einer Marke oder eines Produktes herauszustellen, um einen Verkaufserfolg zu gewährleisten, werden heutzutage immer häufiger sogenannte „Markenbotschafter“ eingesetzt. Diese bewerben das jeweilige Produkt auf verschiedenen sozialen Plattformen. Meist handelt es sich dabei um Prominente, Schauspieler, Sportler, Politiker, Blogger oder YouTuber, die aufgrund ihrer Internetpräsenz und ihres Handels als Influencer bezeichnet werden.

Influencer zeichnen sich durch eine hohe Anzahl an Followern und eine damit verbundene große Reichweite aus. Sie teilen ihr Privatleben mit einer breiten Masse und wirken daher authentisch und glaubwürdig, also wie Stars zum Anfassen.

Der Begriff leitet sich vom englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Er entstand im Jahr 2007 und tauchte mit zunehmender Bedeutung der sozialen Netzwerke, wie Facebook, Twitter und Co. immer häufiger auf. Die Influencer beeinflussen also direkt die Kaufentscheidung ihrer Follower und steigern dadurch den Verkaufserfolg des zu bewerbenden Produktes. Dieses Potential haben mittlerweile viele Unternehmen erkannt, weshalb sie die Social-Media-Prominenz gezielt für das Bewerben ihrer Marke oder ihrer Produkte bezahlen. Übergeordnetes Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad der Firma oder des Produktes zu steigern.

Strafen bei Rechtsverletzungen

Diese Art der Werbung wird als „Influencer-Marketing“ bezeichnet und erfreut sich an zunehmender Beliebtheit. Mittlerweile gilt es als Marketing-Methode der Zukunft. Wichtig  ist hierbei, dass die gesponserten Beiträge klar als solche erkennbar sind. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine Verschleierung der Werbung, also um Schleichwerbung. Diese ist laut Vorgaben und Vorschriften, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG), verboten.

Bei der Schleichwerbung handelt es sich um eine Rechtsverletzung, welche eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen kann. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber in einem solchen Fall weitere Ansprüche, wie den auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz geltend machen.

Noch höhere Strafen folgen auf eine Kunsturheberrechtsverletzung. Diese hat eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Folge. Auf fünf Jahre erhöht sich die Freiheitsstrafe, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt. Neben den allgemeinen Vorgaben zur Werbung müssen allerdings auch die Nutzungsbedingungen und Regelungen der einzelnen Plattform eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, können die jeweiligen Seitenbetreiber eine Schließung des rechtsverletzenden Kontos veranlassen.

Weitere Informationen zum Thema „Strafen für Influencer“ sowie vielen weiteren urheberrechtlich relevanten Themen, finden Sie unter www.urheberrecht.de.

 

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

 

Isabel Frankenberg

 

Isabel Frankenberg hat Journalismus und Unternehmenskommunikation in Berlin studiert und arbeitet zur Zeit als freie Journalisten für verschiedene Verbände, wie der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.. Unter anderem befasst sie sich in Ihren Artikeln mit Themen des Verkehrs-, Sozial- und Urheberrechts. 

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert